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News

18. August 2024
Stablecoins: Risiken und Anforderungen für Stablecoin-Herausgebende und garantiestellende Banken

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat am 26. Juli 2024 eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht.
In ihrer Aufsichtsmitteilung 06/2024 äussert sie sich zu Ausfallgarantien, den damit verbundenen Risiken und zeigt ihre Praxis zu Stablecoins auf. Weiter weist sie auf die erhöhten Risiken im Bereich der Geldwäscherei hin.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 06/2024

15. August 2024
Anforderungen an die Weiterbildung für Beaufsichtigte der OSFIN

Aufgrund des Entscheids der FINMA, dass neu den qualifizierten Geschäftsführern eines jeden Finanzinstituts die Konkretisierung der gesetzlichen Weiterbildungspflichten unter Beachtung der Grundsätze der Angemessenheit, Aktualität, Qualität und Effektivität obliegt, ersetzt OSFIN die bisherige Praxis durch einen Mindestrahmen für die Weiterbildungsvorgaben des Finanzinstituts.

Weiterbildungsanforderungen der OSFIN

13. Juli 2024
Anforderungen an die Weiterbildung für Beaufsichtigte der FINcontrol Suisse AG

Aufgrund des Entscheids der FINMA, dass hinsichtlich Weiterbildungen keine Minimalstandards mehr gesetzt werden müssen, macht die FINcontrol Suisse AG keine pauschalen verbindlichen Vorgaben mehr. Sie erachtet als Richtwert für die Fortbildung qualifizierter Geschäftsführer eines Vermögensverwalters oder Trustees einen halben Tag pro Jahr als angemessen.

Informationen der FINcontrol Suisse AG

1. Juli 2024
Mutationsprozesse bei Vermögensverwaltern und Trustees: Anpassungen per 1.7.2024

Die FINMA hat Änderungen hinsichtlich der Handhabung von Mutationsgesuchen bei Vermögensverwaltern und Trustees bekannt gegeben.
Die Neuerungen betreffen vor allem bewilligungspflichtige Mutationen, welche über die Elektronische Erhebungsplattform der FINMA (EHP) einzureichen sind, aber auch so genannte meldepflichtige Mutationen.
Die Anpassungen gelten per 1. Juli 2024.

Informationen der FINcontrol Suisse AG
Informationen der OSFIN
Informationen der AOOS

30. Juni 2024
Neue Aufsichtsmitteilung der FINMA zu Cyber-Risiken

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im Juni 2024 eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht.
Sie präsentiert darin ihre Erkenntnisse aus der Aufsichtstätigkeit im Bereich der Cyber-Risiken und weist auf wiederholt festgestellte Mängel hin.
Weiter präzisiert die FINMA in ihrer Aufsichtsmitteilung 03/2024 die Anforderungen an die Meldepflicht von Cyber-Attacken und an die Durchführung von szenariobezogenen Cyber-Übungen.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 03/2024

20. März 2024
L-QUIF: neue Fondskategorie ohne Bewilligung und Aufsicht der FINMA

Mit dem so genannten Limited Qualified Investor Fund (L-QUIF) führen das Parlament und der Bundesrat per 1. März 2024 eine neue Fondskategorie ein.
L-QIF sind kollektive Kapitalanlagen, die weder eine Genehmigung oder Bewilligung der FINMA benötigen noch von der FINMA beaufsichtigt werden.
Sie stehen ausschliesslich qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern offen und werden von Instituten verwaltet, die durch die FINMA beaufsichtigt werden. Diese sind selbst dafür verantwortlich, die für den L-QIF geltenden Vorschriften einzuhalten.

FINMA-Meldung vom 23.02.2024
Medienmitteilung des Bundes vom 31.01.2024

05. Februar 2024
Neue Aufsichtsmitteilung der FINMA: Stand des Bewilligungsprozesses und der Aufsicht bei Vermögensverwaltern und Trustees

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im Februar 2024 eine neue Aufsichtsmitteilung veröffentlicht.
Sie informiert darin über den Stand des Bewilligungsprozesses und der Aufsicht bei Vermögensverwaltern und Trustees.
Weiter informiert sie darin, dass ab sofort Trustees ihre Tätigkeit gewerbsmässig ausüben und somit ebenfalls einer Bewilligung bedürfen, wenn das Vermögen der Trusts zu einem beliebigen Zeitpunkt fünf Millionen Franken überschreitet, da das Vermögen des Trusts ein vom persönlichen Vermögen des Trustees getrenntes Sondervermögen, d. h. fremde Vermögenswerte, darstellt.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 01/2024

30. Dezember 2023
Neue Aufsichtsmitteilung der FINMA: Staking-Dienstleistungen

Staking ist mit diversen Unsicherheiten und Risiken verbunden.
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im Dezember 2023 eine neue Aufsichtsmitteilung zu Staking-Dienstleistungen veröffentlicht, in der sie ihre Praxis festhält und Transparenz über den finanzmarktrechtlichen Umgang mit Staking-Dienstleistungen schafft.
Im Fokus steht der Schutz der Kunden vor dem Insolvenzrisiko des Staking-Dienstleisters.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 08/2023

22. November 2023
FINMA-Risikomonitor 2023: aktuelle Risiken in der Finanzbranche

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat am 9. November 2023 ihren Risikomonitor 2023 veröffentlicht, in dem sie neun für die Finanzbranche bedeutende Risiken identifiziert.
Im Vergleich zum Vorjahr enthält der Risikomonitor zwei neue Risiken, welche die Liquidität und die Refinanzierung sowie Auslagerungen von Geschäftsaktivitäten betreffen.
Folgende Risiken bestanden bereits im Vorjahr: Zinsrisiken, Kreditrisiken bei Hypotheken, Kreditrisiken bei übrigen Krediten, Credit-Spread-Risiken, Risiken von Cyber-Angriffen, Risiken im Bereich der Geldwäschereibekämpfung sowie Risiken wegen eines erschwerten grenzüberschreitenden Marktzugangs.
Im Rahmen des jährlichen Risk-Assessments empfehlen wir, diese Risiken miteinzubeziehen.

FINMA-Risikomonitor 2023

22. November 2023
Geldwäschereirisikoanalyse: neue Aufsichtsmitteilung der FINMA

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht hat im August 2023 eine Aufsichtsmitteilung zu ihren Beobachtungen und Erfahrungen im Bereich der Geldwäschereirisikoanalyse veröffentlicht.
Die Geldwäschereirisikoanalyse ist ein zentrales Instrument der strategischen Leitung von Banken und anderen Finanzintermediären. Bei Vor-Ort-Kontrollen hatte die FINMA wiederholt Mängel in diesem Bereich festgestellt.
Bei unseren AO-Prüfungen haben wir ebenfalls festgestellt, dass die Idee hinter der Geldwäschereirisikoanalyse oft falsch verstanden und umgesetzt wird.
Wir empfehlen Finanzintermediären nach FINIG, sich am Grundraster der FINMA zu orientieren.

FINMA-Aufsichtsmitteilung 05/2023

20. Oktober 2022
Geldwäschereigesetz (GwG) – Änderungen per 01.01.2023

Aufgrund der am 19. März 2021 beschlossenen Änderungen des Geldwäschereigesetzes müssen auch auf Verordnungsstufe die notwendigen Anpassungen vorgenommen werden. Die Änderungen (welche insbesondere die GwV-FINMA betreffen) werden am 01.01.2023 in Kraft treten.

Nachfolgend die drei wichtigsten Änderungen:

Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person
Im Länderbericht zur Schweiz wurde von der FATF kritisiert, dass keine explizite gesetzliche Grundlage und somit keine generelle Verpflichtung zu einer systematischen materiellen Überprüfung bestehe. Art. 4 Abs. 1 rev. GwG sieht nun vor, dass der Finanzintermediär mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt die wirtschaftlich berechtigte Person feststellen und deren Identität überprüfen muss.

Aktualisierung der Kundendaten
Gemäss Art. 7 Abs. 1bis rev. GwG muss der Finanzintermediär neu die erforderlichen Belege periodisch auf ihre Aktualität hin überprüfen und sie bei Bedarf aktualisieren. Diese Pflicht gilt für alle Geschäftsbeziehungen und ungeachtet ihres Risikos. Die Periodizität, der Umfang und die Art der Überprüfung und der Aktualisierung fallen demgegenüber je nach Risiko der Vertragspartei unterschiedlich aus. Die Pflicht zur Aktualisierung der Kundendaten bezieht sich sowohl auf die Identifizierung der Vertragspartei gemäss Art. 3 GwG, die Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Person gemäss Art. 4 GwG, als auch auf die allgemeinere Überprüfung des Kundenprofils, wozu beispielsweise die Angaben zu Art und Zweck der Geschäftsbeziehung gehören.

Änderungen im Zusammenhang mit dem Meldewesen
Die Revision des GwG sieht auch gewisse Änderungen im Meldewesen vor. In Art. 9 Abs. 1quater rev. GwG wird neu der begründete Verdacht definiert. Liegen dem Finanzintermediär konkrete Hinweise oder mehrere Anhaltspunkte vor, dass Vermögenswerte aus einer Vortat zur Geldwäscherei stammen könnten, hat er diesen Anhaltspunkten nachzugehen und vertiefte Abklärungen gemäss Art. 6 GwG vorzunehmen. Kann der Verdacht nicht ausgeräumt werden, gilt er gemäss Rechtsprechung als begründet und es ist eine Meldung an die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) zu erstatten.

Wir empfehlen, rechtzeitig die Weisung für den Bereich GwG vorzubereiten und die aktualisierte Version per 1.1.2023 in Kraft zu setzen.

Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

9. Mai 2022
Einreichung des FINMA-Bewilligungsgesuchs: wichtige nächste Schritte
Die FINMA hat am 4. Mai 2022 einen «Fahrplan für den Bewilligungsprozess» veröffentlicht, welcher die wichtigsten Meilensteine des Prozesses für eine Bewilligung als Vermögensverwalter und Trustees in einer Aufsichtsmitteilung darlegt:
Aufsichtsmitteilung 01/2022 der FINMA vom 4. Mai 2022

1. Dezember 2020
Wir sind umgezogen!
Seit dem 1. Dezember 2020 befinden sich unsere Büros an der Hohlstrasse 560 in 8048 Zürich.

30. Oktober 2020
Frist für die Eintragung in ein Beraterregister (wichtig für Vertriebsträger und unabhängige Finanzberater)
Gemäss FIDLEG müssen sich Kundenberater von inländischen Finanzdienstleistern, die nicht der Finanzmarktaufsicht unterstehen, sowie Kundenberater von ausländischen Finanzdienstleistern zur Ausübung ihrer Tätigkeit bis spätestens am 19. Januar 2021 in ein Beraterregister eintragen (Art. 28 Abs. 1 FIDLEG). Die Liste der zugelassenen Registrierstellen kann auf der Webseite der FINMA abgerufen werden.

Frist für den Anschluss an eine Ombudsstelle (für Vermögensverwalter verpflichtend)
Gemäss FIDLEG müssen sich Vermögensverwalter innerhalb von 6 Monaten nach der Bewilligung der ersten Ombudsstelle bei einer solchen anschliessen. Die Frist für den Anschluss an die Ombudsstelle endet am 24. Dezember 2020.
Die Liste der vom eidgenössischen Finanzdepartement zugelassenen Ombudsstellen kann hier abgefragt werden: https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/das-efd/ombudstelle-nach-fidleg.html

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an Ihre lokale Ansprechperson wenden.

6. Februar 2020
Seit dem 1. Januar 2020 sind das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und das Finanzinstitutsgesetz (FINIG) und die entsprechenden Verordnungen (FIDLEV und FINIV) Realität.
Erfahren Sie im Anhang mehr über die Auswirkungen der neuen Bestimmungen und wie wir Sie im Hinblick darauf unterstützen können.
Informationen FIDLEG/FINIG Januar 2020

8. November 2018
Die Vernehmlassung für die Verordnungen zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG) wurde am 24. Oktober 2018 publiziert. Wesentliche Ausführungsbestimmungen zu FIDLEG / FINIG welche im aktuellen Vernehmlassungsentwurf neu enthalten sind, haben wir in dieser Übersicht dargestellt. Bei allfälligen Fragen zu FIDLEG und FINIG können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren.

24. Oktober 2018
Voraussichtlich am 24. Oktober 2018 wird der Bundesrat seine Verordnung zum FIDLEG und FINIG veröffentlichen. Wir sind sehr gespannt darauf und werden das Wichtigste daraus hier unter den News zusammenfassen.

20. September 2018
Wir haben heute unsere neue Homepage online gestellt. Gefällt Sie Ihnen? Wir freuen uns über Ihre Kommentare und Rückmeldungen!